A G B 11.2024
Allgemeine Geschäftsbedinnungen
ergänzung
Besondere Geschäftsbedingungen für
Medien & Content Produktion
Diese Besonderen Bedingungen gelten für vorgenannte Produkte und Leistungen und sind den Allgemeinen Bedingungen vorrangig. Die Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit in den Besonderen Bedingungen keine Regelungen getroffen wurden. Soweit in den Besonderen Bedingungen lediglich teilweise Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Bedingungen diesbezüglich zusätzlich.
Vertragsgegenstand
Layout- & Design-Service
Gegenstand der Beauftragung einer „Medien & Content Produktion“ bei F D & V können die im Shop dargestellten Leistungspakete zu Film- und Audioproduktionen, zur Produktion von Fotografien und Grafiken sowie zur Produktion des „Online Blättermagazins“ (im Folgenden gemeinsam: „Content“) sein
Leistungsumfang
Content-Produktion
Maßgeblich für den von F D & V geschuldeten Leistungsumfang sind grundsätzlich die im Rahmen des Angebots von F D & V dargestellten Inhalte des jeweiligen Leistungspakets. Die Parteien können sich darüber hinaus individualvertraglich auf weitere Leistungen von F D & V verständigen.
F D & V wird die vom Kunden definierten Spezifikationen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Soweit F D & V die Notwendigkeit erkennt, an den Spezifikationen des Kunden eine Änderung vorzuschlagen, insbesondere um eine Realisierbarkeit zu ermöglichen, wird F D & V dies dem Kunden mitteilen. Der Kunde ist in diesem Fall innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch 30 Tagen nach Zugang, verpflichtet, den Änderungsvorschlag abzulehnen, ansonsten gilt dieser als vom Kunden akzeptiert.
Auf der Grundlage der gemeinsam zwischen F D & V und dem Kunden final abgestimmten Spezifikationen wird F D & V den beauftragten Content nach dieser Maßgabe bis zum von F D & V genannten Termin dem Kunden zur Abnahme anbieten.
Sofern Feedbackschleifen Teil des jeweils angebotenen Leistungspakets sind, hat der Kunde das Recht, Änderungen an dem von F D & V produzierten Content von F D & V zu verlangen, ohne dass dem Kunden hierfür Kosten entstehen.
Darüber hinaus ist der Kunde bis zur Abnahme des Contents jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. F D & V wird dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben. Sollte die verlangte Änderung maßgebliche Abweichungen von den gemeinsam abgestimmten Spezifikationen beinhalten, so verlängern die Vertragsparteien die Fristen einvernehmlich um einen angemessenen Zeitraum.F D & V wird dem Kunden den produzierten Content bis zum vereinbarten Termin übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, den produzierten Content unverzüglich auf Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen („Mangel“) zu überprüfen. Sind Mängel vorhanden, wird der Kunde diese F D & V schriftlich so anzeigen, dass F D & V in die Lage versetzt wird, diese unverzüglich zu untersuchen und zu beheben. Werden F D & V keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt, so gilt der Content als in vertragsgemäßem Zustand produziert worden (Abnahme).
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, seinen Mitwirkungspflichten im Rahmen der Erstellung des Contents in den jeweils von F D & V mitgeteilten Fristen nachzukommen. Dies betrifft insbesondere, aber nicht abschließend, die Zurverfügungstellung von sämtlichen Inhalten für die Produktion (Texte, Grafiken, Fotografien, Videos und sonstige Inhalte) in digitaler Form und in dem vorgegebenen Format. F D & V ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Content Produktion verfolgten Zweck zu erreichen.
Die Daten sind in den von F D & V angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens F D & V.
Einräumung von Nutzungsrechten
F D & V räumt dem Kunden das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, den von F D & V für den Kunden erstellten Content in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten, zu bearbeiten sowie Dritten Unterlizenzen zur Verwendung einzuräumen. Dies umfasst auch eine Verwendung des Contents auf eigenen Kanälen des Kunden in sozialen Netzwerken. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte ab deren jeweiligen Entstehung.
Der Kunde räumt F D & V das Recht ein, sämtliche vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte im Rahmen der Vertragserfüllung umfassend zu verwerten, insbesondere diese zu bearbeiten.
F D & V steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Kunden durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit F D & V für die Erstellung des Contents auch urheberrechtlich oder sonstig geschützte Inhalte benutzt (z.B. Musik im Rahmen der Videoproduktion), sichert F D & V zu, über die dafür erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen und zur Einräumung der in § 4 genannten Rechte berechtigt zu sein.
Der Kunde garantiert insbesondere, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen (insbesondere Video-, Audio-, Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Inhalte ist.
Für den Fall, dass ein Dritter dem Kunden gegenüber Rechte behauptet, die den Kunden in der vertragsgemäßen Nutzung des produzierten Contents behindern, wird der Kunde unverzüglich schriftlich über diese Ansprüche informieren. F D & V wird den Kunden bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und dem Kunden jeglichen Schaden, der diesem wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen, soweit F D & V hieran ein Verschulden trifft.
Für die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte gilt: der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen einer Verletzung Rechte Dritter entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).