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Verpackungsgesetz

Stand 2024

Hinweis für den Verbraucher
gemäß Verpackungsgesetz

Nachhaltigkeit sollte keine Phrase sein

Gemäß dem Verpackungsgesetz nehmen wir auch Verpackungen zurück, die nicht systembeteiligungspflichtig sind (§ 15 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsgesetzes), und sorgen für deren Wiederverwendung oder Verwertung.

Darunter fallen u.a.:

  • Transportverpackungen

    Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern und vor direktem Kontakt sowie Transportschäden schützen. Sie sind in der Regel nicht für den Endverbraucher gedacht.

  • Verkaufs- und Umverpackungen

    Im Besonderen jene Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.

  • Verkaufs- und Umverpackungen

    Im Besonderen jene Verpackungen, für die wegen Schadstoff- und/oder Gesundheitsrisiken bei der Verwertung eine Systembeteiligung nicht möglich ist

  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwergverpackungen

    Dabei handelt es sich um Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme, i.d.R. durch ein Pfand, gefördert wird.

Gesetzlich sind wir verpflichtet, diese Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern das nicht möglich ist, können Sie die Verpackungen gern an uns zurücksenden.

Unser Ziel ist es nicht nur die gesetzliche Verwertungsanforderungen zu erfüllen, sondern auch verantwortungsbewusst Nachhaltig zu agieren.

Wenn Sie Fragen zur Rückgabe von Verpackungsmaterial haben, erreichen Sie uns unter der E-Mailadresse retouren@fdv.de direkt oder Sie nutzen unser Kontakformular.Kontakt

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